Beschreibung
Aufgrund der weitreichenden Mitwirkung des Bundesrates bei der Bundesgesetzgebung ist die Übereinstimmung der parteipolitischen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat für die amtierende Bundesregierung von großer Bedeutung für die Durchsetzung ihrer politischen Vorhaben. In Zeiten divergierender Mehrheiten ist es den Oppositionsparteien möglich, bei zwischen den Parteien umstrittenen Gesetzen ihre Forderungen über die von ihnen gestellten Landesregierungen im Bundesrat durchzusetzen. Ob das der SPD bereits in den 1950er-Jahren, als die Parteien der Regierung Adenauer nicht über die Mehrheit im Bundesrat verfügten, gelang, wird anhand der Analyse von drei Fallstudien (Lastenausgleich-, Wehrpflicht- und Gleichberechtigungsgesetz) untersucht und mit der Situation in den 1990er-Jahren verglichen.
Autorenportrait
Der Autor: Hendrik Träger, geboren 1981; Studium der Politikwissenschaft, Neueren Geschichte und Informatik in Jena (Magister Artium); zur Zeit Promotionsstipendiat der Jenaer Graduierten-Akademie (Arbeit über die Parteien auf Bundes- und Landesebene) und Lehrbeauftragter an der Universität Jena.
Inhalt
: Die Gesetzgebungsverfahren bei Zustimmungsgesetzen und der Einfluss der Opposition – Blockade durch die Opposition: Die parteipolitische Nutzung des Bundesrates durch die SPD in den 1990er-Jahren als Vergleichszeitraum – Ein Überblick über den Bundesrat und die Gesetzgebung in den 1950er-Jahren und die Auswahl der Fallstudien – Fallstudie I: Das Lastenausgleichsgesetz von 1952 – Fallstudie II: Das Wehrpflichtgesetz von 1956 – Fallstudie III: Das Gleichberechtigungsgesetz von 1957 – Fazit: Versuche einer parteipolitischen Nutzung des Bundesrates durch die Opposition in den 1950er-Jahren.