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Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

Erschienen am 26.10.2007
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783631563533
Sprache: Deutsch
Umfang: 381
Format (T/L/B): 21.0 x 14.0 cm

Beschreibung

Diese Arbeit untersucht die internationale Gerichtszuständigkeit bei der Verletzung des Persönlichkeitsrechts im Internet und erarbeitet eine interessengerechte und praktikable Interpretation der deutschen und europäischen Zuständigkeitsnormen. Hierbei kommt sie mit Hilfe der zivilprozessualen Interessen zu folgenden Ergebnissen: Der Anwendungsbereich des Deliktsgerichtsstands umfasst sämtliche Ansprüche bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Damit sind die Gerichte am Tatort, d. h. am Handlungs- und Erfolgsort, für Persönlichkeitsrechtsverletzungen zuständig. Der Handlungsort ist der Ort der Erstellung und Einspeisung der verletzenden Inhalte. Zur Ermittlung des Erfolgsortes wird zwischen den Nutzungsformen des Internet unterschieden. Bei E-Mail ist an den Abrufort bzw. an den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Adressaten anzuknüpfen. Im World Wide Web gilt für die Erfolgsortbestimmung das Erfordernis eines qualifizierten Inlandsbezugs. Diese Anknüpfung bietet die Möglichkeit der Anpassung an die Verschiedenartigkeit der Inhalte im Internet. Abschließend wird bezüglich des Umfangs der Entscheidungsbefugnis der Gerichte am Tatort festgestellt, dass diese den gesamten Schaden umfasst. Die Mosaikbeurteilung des EuGH wird damit abgelehnt.

Autorenportrait

Die Autorin: Isabel Roth, geboren 1972 in Heidelberg; 1993-1997 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Köln (Erstes juristisches Staatsexamen); 1998-2000 Referendariat bei den Oberlandesgerichten Frankenthal und Köln (Zweites juristisches Staatsexamen); 2003-2004 Rechtsanwältin bei einer internationalen Großkanzlei in Köln; seit Anfang 2005 Banksyndika bei einer Entwicklungsbank in Köln.

Inhalt

: Geltungsbereich des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung im deutschen und europäischen Zivilprozessrecht für Ansprüche aus Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet – Tatort, d. h. Handlungsort und Erfolgsort, bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet – Umfang der Entscheidungsbefugnis der Tatortgerichte.

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