Beschreibung
Die Arbeit befasst sich mit der Gerichtspflichtigkeit aufgrund wirtschaftlicher Betätigung im Forumstaat und untersucht im deutschen und europäischen Recht den Gerichtsstand der Niederlassung sowohl aus entscheidungszuständigkeitsrechtlicher als auch aus anerkennungszuständigkeitsrechtlicher Perspektive. Schwerpunkt der Untersuchung ist die Anwendbarkeit des Niederlassungsgerichtsstandes auf die verschiedenen Formen wirtschaftlicher Betätigung von Unternehmen über Zwischenpersonen im Forumstaat. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Zuständigkeitsdurchgriff am Gerichtsstand der Niederlassung, d.h. der Zuständigkeit der Gerichte aufgrund der Tätigkeit von ausländischen Muttergesellschaften über im Forumstaat ansässige Tochtergesellschaften. Der Analyse rechtsvergleichend gegenüber gestellt werden die US-amerikanischen Anknüpfungen
und
als Entscheidungs- und Anerkennungszuständigkeiten. Der Verfasser entwickelt einen neuen Ansatz für die
und diskutiert im Rahmen einer inhaltlichen Neubestimmung die Anwendung des Gerichtsstandes auf inländische Tochtergesellschaften von ausländischen herrschenden Unternehmen.
Autorenportrait
Der Autor: Thomas Müller-Froelich, geboren 1975; 1996-2001 Studium der Rechtswissenschaft in Münster und Köln; Fachspezifische Fremdsprachenausbildung im US-Recht; Summer Law Program in Wisconsin (USA); Praktika in US-Kanzleien in Missouri und San Francisco; 2002-2004 Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf; 2004-2007 Promotion an der Universität zu Köln; Nebentätigkeiten in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Köln; 2006 Rechtsanwalt in einer Großkanzlei in München; seit 2007 Staatsanwalt in Bayern.
Inhalt
: Internationale Entscheidungszuständigkeit deutscher Gerichte am Gerichtsstand der Niederlassung – Niederlassungsgerichtsstände im deutschen und europäischen Recht – Begriffliche und inhaltliche Neubestimmung – Internationale Entscheidungszuständigkeit US-amerikanischer Gerichte aufgrund von
und
– Rechtsvergleich – Anerkennung ausländischer Urteile nach deutschem Recht – Niederlassung und internationale Anerkennungszuständigkeit US-amerikanischer Gerichte.