Beschreibung
Marken müssen für ihre Eintragung in das Register nicht mehr grafisch darstellbar sein (bisher § 8 Abs. 1 MarkenG a.F.). Es genügt jede Form der Zeichendarstellung, sofern der Schutzgegenstand der Marke „klar und eindeutig bestimmbar" ist. Neben einer grafischen Darstellung kommt somit auch eine Darstellung durch geeignete elektronische Formate in Betracht. In Deutschland ist die Rechtsänderung am 14. Januar 2019 in Kraft getreten. Die Autorin befasst sich mit der Frage, ob die Rechtsänderung zu einer Eintragungserleichterung für Marken geführt hat und was die Neuregelung für die deutsche Markenpraxis bedeutet. Der Fokus der Untersuchung liegt dabei auf den visuell nicht wahrnehmbaren Marken. Zudem beleuchtet sie die Anforderung an die Zeichendarstellung in den USA.
Autorenportrait
Caroline Trenner studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Zudem verbrachte sie ein Auslandssemester an der Université de Lausanne in der Schweiz. Sie hat am Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover promoviert. Heute arbeitet sie als Rechtsanwältin in einer auf IP-Recht spezialisierten Kanzlei.