Beschreibung
Mit dem Kapitalschnitt (auch bekannt als Harmonika ) könnenUnternehmen saniert werden. Wird das Aktienkapital vollständig herabgesetzt,verlieren die sich nicht an der Neukapitalisierung beteiligenden Aktionäre -auch gegen ihren Willen - die Aktionärsstellung. Aus diesem Grund verlangt dasGesetz einen Sanierungszweck und ein Bezugsrecht, das entgegen den allgemeinenRegeln nicht aus wichtigen Gründen entzogen werden kann. Die vorliegende St. Galler Dissertation setzt sich insbesonderemit dem vollständigen Kapitalschnitt auseinander. Es werden Fragen behandelt, wieder Kapitalschnitt durchzuführen ist, wann der gesetzlich verlangte Sanierungszweckvorliegt oder was die Unentziehbarkeit des Bezugsrechts konkret bedeutet. Unteranderem wird die Meinung vertreten, dass der Sanierungszweck keineWiedererhöhung auf den bisherigen Betrag voraussetzt und dass das unentziehbareBezugsrecht de lege ferenda zu streichen ist. Schliesslich beleuchtet dieArbeit den Kapitalschnitt in der laufenden Aktienrechtsrevision und schlägt Revisionsideenvor.