Beschreibung
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den qualifizierten Anlegern sowie den schweizerischen und ausländischen kollektiven Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger nach dem Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG). Das vornehmliche Ziel besteht darin, die rechtlichen Regelungen und die Praxis der schweizerischen Aufsichtsbehörde in diesem zunehmend bedeutsamen Bereich des schweizerischen Finanzplatzes aufzuzeigen und zu diskutieren. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Betrachtung der sich aus dem rahmengesetzlichen Charakter ergebenden und zahlreich vorhandenen unbestimmten Rechtsbegriffen und interpretations- bzw. konkretisierungsbedürftigen Bestimmungen. Eine besondere Berücksichtigung erfahren dabei die gesetzlichen Änderungen aufgrund der Teilrevision des Kollektivanlagengesetzes von 2012. In einem ersten Teil wird dazu ein Überblick über die Entstehung und die verfassungsrechtlichen und gesetzgeberischen Grundlagen der Kollektivanlagengesetzgebung angeboten. Im Fokus der darauffolgenden Teile stehen die qualifizierten Anleger, die schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger und die aus dem Status als qualifizierter Anleger beziehungsweise kollektive Kapitalanlage für qualifizierte Anleger resultierenden Rechtsfolgen sowie die rechtliche Behandlung der ausländischen kollektiven Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger in der Schweiz. Als begleitendes Ziel bezweckt die Betrachtung, ausgehend von den gewonnenen Erkenntnissen, in einer würdigenden Schlussbetrachtung Aussagen zur rahmengesetzlichen Struktur des Kollektivanlagengesetzes als Metaebene der vorliegenden Thematik zu formulieren.