Beschreibung
In den Hauptverhandlungen der Strafprozesse ist zunehmend zu beobachten, daß sich nicht mehr der Angeklagte selbst zur Sache einläßt, sondern der Verteidiger für ihn eine Sacherklärung abgibt. Dies geschieht durch mündlichen Vortrag des Verteidigers, das Vorlesen einer schriftlichen Erklärung, die als Anlage zum Protokoll gereicht wird, oder durch Übergabe einer schriftlichen Erklärung des Verteidigers mit dem Antrag an das Gericht, diese als Urkunde zu verlesen. Vor allem die Abgabe mündlicher Einlassungen des Verteidigers für den vollständig schweigenden Angeklagten hat sich zu einer üblichen Praxis gefestigt, die selten hinterfragt wird. Rechtsprechung und Kommentarliteratur haben das Thema oberflächlich und widersprüchlich behandelt. Diese Arbeit untersucht, welches Bedürfnis für die Übertragung von Einlassungen besteht und ob und in welchem Rahmen die Übertragung der Sacherklärung auf den Verteidiger zulässig ist.
Autorenportrait
Der Autor: Sebastian Olk wurde 1978 in München geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und dem Referendariat in München und New York promovierte er an der Universität Regensburg. Seit 2004 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2005 in einer internationalen Anwaltssozietät tätig.
Inhalt
: Erklärungen zur Sache – Abgabe mündlicher Sacherklärungen für den anwesenden und nicht anwesenden Angeklagten durch den Verteidiger – Schriftliche Sacherklärungen des Verteidigers – Vorlesen durch den Verteidiger – Abgabe von Geständnissen des Angeklagten durch den Verteidiger im Rahmen von Absprachen.