Beschreibung
Die Ermittlung fahrlässigen Verhaltens wirft im Forschungssektor Fragen auf, da bei der Ersterprobung am Menschen ein Rückgriff auf Erfahrungswerte zum Gefährdungspotential sowie auf eine Bewertung des Verhaltens innerhalb des Verkehrskreises nicht möglich ist. Die Strukturdifferenz in der Gefahrenanalyse wirkt sich auf die Bestimmung der
aus. Zudem ist die Entscheidungshoheit über das
nach Meinung der Autorin einer Ethikkommission zu übertragen, die als
gelten kann. Mit dieser
ist eine Ermittlung sorgfältigen Verhaltens möglich. Die Problematik der Erfolgszurechnung erfordert dennoch eine spezialgesetzliche Erfassung der Humanforschung.
Autorenportrait
Die Autorin: Jessica Däbritz wurde 1974 in Hagen geboren. Das juristische Studium erfolgte an der Universität Bochum, wo die Autorin als Mitarbeiterin an einem Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht beschäftigt war. Nach dem Abschluss des Referendariats im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle im Jahr 2000 erhielt sie ein Promotionsstipendium und war bis zum Abschluss der Dissertation als Dozentin am Lehrgebiet Strafrecht an der Universität Hannover tätig. Seit 2003 ist die Autorin Referentin im Bundesministerium des Innern.
Inhalt
: Die Problematik der Defizite an Erfahrung und Konsens – Lösungsansätze zum strafrechtlichen Umgang mit dem Forschungssektor – Untersuchung der Spezialregelungen zur Humanforschung – Auswertung – Ergebnis, kritische Betrachtung und Ausblick.