Beschreibung
Die Arbeit verdeutlicht, dass eine Erstreckung der Zuständigkeitsvorschriften der EuGVO auf Beklagte mit Wohnsitz in einem Drittstaat aus juristischer Sicht zu begrüßen ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in Drittstaatenfällen die Verordnung besondere Zuständigkeiten vorsehen sollte, für die die Arbeit Formulierungsvorschläge bereithält.
Autorenportrait
Die Autorin studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und der Cardiff University.
Inhalt
Inhalt: Rechtliche Notwendigkeit oder Vorteilhaftigkeit der Erstreckung der EuGVO auf Drittstaatensachverhalte – Art. 25 und 26 des Kommissionsvorschlags KOM (2010) 748 endg. als besondere Zuständigkeiten in Drittstaatenfällen – Notwendigkeit der Aufnahme besonderer Zuständigkeiten in Drittstaatenfällen.