Beschreibung
Die Lehre vom
besagt, dass ein an sich zuständiges Gericht die Ausübung seiner Zuständigkeit ablehnen kann, wenn die Gerichte eines anderen Staates zur Entscheidung besser geeignet sind. In den
-Rechtsordnungen England und Irland stellt sie ein wichtiges Instrument des Zivilverfahrens dar. Im Jahr 2005 entschied sich der
gegen die Anwendbarkeit des
im europäischen Zivilverfahrensrecht. Gleichzeitig trat die europäische Verordnung für Ehe- und Kindschaftssachen – die Brüssel II
-VO – in Kraft, deren Art. 15 oft als eine Ausprägung des
verstanden wird. Die Arbeit untersucht die Hintergründe dieser Entwicklung und geht der Frage nach, welche Zukunftsperspektiven die
-Lehre noch hat.
Autorenportrait
Monika König, geboren 1976; 1997-2003 Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz; 2003-2005 Referendariat in Konstanz und Paris; 2005-2009 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Rechtsvergleichung der Universität Konstanz; 2011 Promotion; seit 2010 Rechtsanwältin in Stuttgart.
Inhalt
Inhalt: Forum
im englischen Zivilprozess – Anwendungsmöglichkeiten des
im deutschen und europäischen Zivilprozess – Zukunftsperspektiven des
nach Owusu-Urteil des EuGH. Inhaltsverzeichnis