Beschreibung
Anders als auf der Ebene der Gesetzgebung sind die Grenzen, die der Strafrechtsanwendung durch die Grundrechte gezogen sind, bislang nicht zusammenfassend untersucht worden. Dies ist insofern verwunderlich, als Art. 1 Abs. 3 GG auch die Rechtsprechung an die Grundrechte bindet und in diesem eingriffsintensiven Bereich häufig eine sensible Gratwanderung zwischen dem strafrechtlichen Schutzanspruch auf der einen Seite und der freiheitlichen Grundrechtsverbürgung auf der anderen Seite vorzunehmen ist. Auf dem Boden der gesicherten Erkenntnis, dass auch die Strafgewalt des Staates ihre natürliche Grenze an den grundrechtlichen Gewährleistungen findet, stellt die Arbeit die bestehenden verfassungsrechtlichen Vorgaben dar und untersucht neben den strafrechtsimmanenten Möglichkeiten zur Umsetzung des Grundrechtseinflusses auch die Zulässigkeit eines unmittelbaren Rückgriffs auf Grundrechte im materiellen Strafrecht. Anhand des Verhältnismäßigkeitsgebotes werden die zentralen Abgrenzungskriterien aufgezeigt, die es ermöglichen, einen Grundrechtsverstoß festzustellen und die Abwägungsentscheidung zu einer justiziablen Größe aufzuwerten. Ungeachtet der Vielzahl an verfassungsrechtlichen und strafrechtsdogmatischen Fragen unternimmt die Arbeit den Versuch, eine allgemeine Anleitung für die grundrechtskonforme Handhabung der materiellen Strafrechtsanwendung zu liefern.