Beschreibung
Seit Juli 2017 gilt das neue Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG). Es stellt klar, dass Frauen und Männer für die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit grundsätzlich auch dasselbe Entgelt erhalten müssen. Diskriminierungen unmittelbarer und mittelbarer Art bei der Bezahlung sind verboten. Kern des Gesetzes ist ein Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen ab 200 Beschäftigten. Für private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten gelten zusätzliche Prüf- und Berichtspflichten. Betriebsräten kommt durch das neue Gesetz eine zentrale Rolle zu. Der Basiskommentar erläutert gut verständlich alle Neuregelungen des Gesetzes. Hinweise für die Praxis und Berechnungsbeispiele für das Ermitteln der Vergleichsgehälter sind wertvolle Hilfen. Autorin: Dr. Lena Oerder ist Rechtsanwältin in der Kanzlei für Arbeitsrecht Silberberger, Lorenz, Tomara, Düsseldorf. Als Stipendiatin der Hans Böckler Stiftung hat sie über Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern promoviert
Autorenportrait
Rechtsanwältin, silberberger.lorenz.towara - kanzlei für arbeitsrecht, Düsseldorf.