Beschreibung
Richtung für ein zukunftsfähiges Datenschutzrecht wird neu definiert Die Diskussion über Datenschutz in der Gesellschaft und im Arbeitsleben hat durch diverse Skandale, wie z.B. die NSA-Aktionen oder die Überwachung von Beschäftigten in großen deutschen Unternehmen, aber auch durch prognostizierte zukünftige Entwicklungen, wie Industrie 4.0, nochmals an Brisanz und Bedeutung gewonnen. Das vorliegende Gutachten schildert an Hand von Beispielen, welche Flut von Daten im Arbeitsverhältnis entsteht und verarbeitet wird. Es zeigt, dass allein normative Regelungen aufgrund des Datenschutzgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes zur Begrenzung und für einen wirksamen Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten nicht mehr ausreichen. Erforderlich sind auch technische Lösungen, die mit bestimmten Routinen Schutzstandards, z.B. Löschfristen, automatisch vorsehen. Damit wird die Richtung für ein zukunftsfähiges Datenschutzrecht deutlich neu definiert. Die Autoren: Ingrid Maas, Anwendungsentwicklerin in einem Finanzdienstleistungsunternehmen, dort Mitglied des Betriebsrats und Aufsichtsrats, freie Mitarbeiterin der tse Gesellschaft für Technologieberatung und Systementwicklung mbH, Hamburg. Dr. Karl Schmitz, tse Gesellschaft für Technologieberatung und Systementwicklung mbH, Hamburg, Softwareentwickler und Berater von Betriebs- und Personalräten in Fragen des betrieblichen IT-Einsatzes. Prof. Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Fachhochschule Frankfurt a.M.; wissenschaftlicher Berater der Arbeitnehmer- und Betriebsrätekanzlei AfA (www.afa-anwalt.de) am Standort in Frankfurt a.M. und wissenschaftlicher Leiter der d+a consulting GbR in Eppstein.
Autorenportrait
Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Fachhochschule Frankfurt a.M.; ab 1.4.2014 wissenschaftlicher Berater der Arbeitnehmer- und Betriebsrätekanzlei AfA (www.afa-anwalt.de) am neuen Standort in Frankfurt a.M. und wissenschaftlicher Leiter der d+a consulting GbR in Eppstein. Mitglied in den Datenschutzbeiräten der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Bahn AG sowie in der Digitalcourage-Jury für die Vergabe des Big-Brother-Award. Mitherausgeber der im Bund Verlag erscheinenden Kommentare zum BetrVG und zum BDSG sowie Herausgeber des Kompaktkommentars zum Individualarbeitsrecht. Verfasser zahlreicher Beiträge in den Zeitschriften "Arbeitsrecht im Betrieb", "Computer und Arbeit" sowie "Arbeit und Recht". Schwerpunkt seiner langjährigen wissenschaftlichen Arbeit ist u.a. die Bewertung praktischer und rechtlicher Auswirkungen des Einsatzes neuer IT-Anwendungen in der Arbeitswelt.