Beschreibung
Die Studie befasst sich mit der Frage, ob ein Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmern die Nutzung der betrieblichen Telekommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Internetzugang usw.) zu privaten Zwecken gestattet, an das einfachgesetzliche Fernmeldegeheimnis nach § 88 TKG gebunden ist. Diese Frage wurde lange Zeit fast einhellig bejaht. Mittlerweile haben sich jedoch einige Gerichte und gewichtige Stimmen im Schrifttum einer abweichenden Auffassung angeschlossen. Die Studie nimmt vor dem Hintergrund dieser aktuellen Entwicklung eine umfassende Auslegung der einschlägigen Vorschriften des Telekommunikationsrechts vor.
Autorenportrait
Andreas Neumann ist Geschäftsführer des von ihm mitgegründeten privaten Instituts für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie (IRNIK) und assoziierter Wissenschaftler ("Senior Fellow") am Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, wo er zuvor die Forschungsprojektgruppe Telekommunikationsrecht geleitet hatte. In seinen zahlreichen Veröffentlichungen hat er sich u. a. mit netzwirtschafts- und datenschutzrechtlichen Fragestellungen befasst.