Beschreibung
Das Kausalabgaberecht ist massgeblich durch die Gerichtspraxis ausgestaltet worden. Die Rechtsprechung erscheint wenig gefestigt und belässt dem Gemeinwesen einen weiten Spielraum in der Ausgestaltung und Legiferierung der Abgabe. Die Bemessungsgrundsätze wie auch die aus dem Legalitätsprinzip abgeleiteten Anforderungen gelten im Kausalabgaberecht nicht in einem strengen Sinn, sondern sind aus Gründen der Verwaltungsökonomie und Vollzugstauglichkeit vielfältigen Lockerungen und Relativierungen zugänglich. Die vorliegende Abhandlung will einen Beitrag leisten, die Grundsätze des Kausalabgaberechts wieder vermehrt in den Mittelpunkt zu rücken. Die Arbeit ist vom Bestreben getragen, das Kausalabgaberecht nicht zu einem Bereich werden zu lassen, der weitgehend von Praktikabilitäts- und Zweckmässigkeitsüberlegungen geprägt ist.