Beschreibung
Seit längerer Zeit stehen die englischen Regelungen zur Insolvenz natürlicher Personen im Blickpunkt der deutschen medialen und Fachöffentlichkeit. Während in der InsO hohe Hürden vor der Restschuldbefreiung errichtet sind, scheint es im englischen Recht einen wesentlich einfacheren Weg zu einer insolvenzrechtlichen Schuldenbefreiung zu geben. Ein Rechtsvergleich der deutschen und der englischen Regelungen bietet sich dabei deshalb an, weil sich die deutsche Insolvenzordnung seit ihrem Inkrafttreten im stetigen Wandel befindet und aus dem englischen Recht wertvolle Lehren gezogen werden können. Dabei sind insbesondere die kurze
sowie das Fehlen von Versagungsgründen beachtenswert. Brisant ist, aufgrund des bestehenden «Insolvenztourismusses», auch die Frage nach der innerdeutschen Anerkennung einer in England erlangten
. Von Interesse ist hier insbesondere die Verhinderung von Rechtsmissbrauch.
Autorenportrait
Christoph Renger, geboren 1983 in Wolfsburg, studierte von 2002 bis 2008 Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen. Von 2008 bis 2010 war er dort am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Anwaltsrecht und Zivilprozessrecht angestellt. Seit 2010 absolviert er das Rechtsreferendariat in Hannover.
Inhalt
Inhalt:
-Verfahren –
– Alternativen zum
-Verfahren –
– Vergleich der deutschen Restschuldbefreiung mit der
– Anerkennung der
nach der EuInsVO – Insolvenztourismus –
(COMI) – Verhinderung von Rechtsmissbrauch. Inhaltsverzeichnis