Beschreibung
Mit Abschluss der Entgeltrahmenabkommen (ERA) in den Jahren 2003 bis 2005 ist das bislang umfassendste Reformprojekt in der Metall- und Elektroindustrie eingeleitet worden. Die seit über 100 Jahren geltende Differenzierung zweier Arbeitnehmergruppen, der Arbeiter und der Angestellten, wurde aufgehoben. Die betriebliche ERA-Einführung bedingte eine völlige Neueingruppierung sämtlicher in einem Betrieb beschäftigter Arbeitnehmer. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der in der Praxis bedeutenden Rechtsfrage, inwieweit zum Zeitpunkt des Abschlusses der ERA-Tarifverträge tarifgebundene Unternehmen auch nach Austritt aus dem Tarifträgerverband an die ERA-Tarifverträge gebunden bleiben und damit auch nach Austritt verpflichtet sind, Entgeltrahmenabkommen in ihren Betrieben einzuführen. Ferner wird die historische Entwicklung der Entgeltrahmentarifverträge dargestellt sowie die betriebliche ERA-Einführung und die Systematik am Beispiel des ERA in Nordrhein-Westfalen erläutert.
Autorenportrait
Tammo Heil ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er arbeitete mehrere Jahre als Verbandsanwalt und anschließend als Rechtsanwalt einer großen international tätigen Anwaltskanzlei. Heute ist er in einem großen deutschen Unternehmen im Bereich internationales Arbeitsrecht in München tätig.
Inhalt
Inhalt: Entwicklung des Tarifwesens in Deutschland – Entstehungsgeschichte der Entgeltrahmentarifverträge – Entgeltrahmenabkommen im Tarifgebiet Nordrhein-Westfalens – Fortgeltung der ERA-Tarifverträge nach Beendigung der Tarifgebundenheit. Inhaltsverzeichnis