Beschreibung
.
Zahlreiche internationale Kommissionen haben sich damit befasst, wie humanitären Notlagen völkerrechtlich begegnet werden kann. Die größte Aufmerksamkeit fand das durch die
begründete Konzept der
, das mittlerweile seinen festen Platz im Völkerrecht hat. Der juristische Gehalt blieb jedoch unklar. In dieser Arbeit wird insbesondere den Stimmen widersprochen, die in dem Konzept einen Schritt hin zu einem Recht zur humanitären Intervention wähnen. Auch zahlreiche Grundfragen des Völkerrechts werden beleuchtet, wie etwa die Rechtswirkung von Generalversammlungsresolutionen, die Rechtspersönlichkeit der internationalen Gemeinschaft und die Anwendbarkeit von Gegenmaßnahmen bei Menschenrechtsverletzungen.
Autorenportrait
Anne Rausch wurde 1982 in Köln geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und an der Universidade Nova de Lisboa (Portugal). Seit Ende 2005 arbeitet sie am Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität zu Köln. Derzeit ist die Verfasserin Referendarin am Landgericht Köln.
Inhalt
Inhalt:
- ein politisches Konzept – Souveränität und Menschenrechtsschutz – Der Begriff der
– Verantwortung der internationalen Gemeinschaft – Der Friedensbegriff des Art. 39 UN-Charta – Menschenrechtsverletzungen und Gegenmaßnahmen – Humanitäre Intervention und das Konzept der