Beschreibung
Europäisches Antidiskriminierungsrecht beeinflusst das deutsche kirchliche Dienst- und Arbeitsrecht. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Auslegung des § 9 AGG, welcher kirchlichen Arbeitgebern eine unterschiedliche Behandlung ihrer Arbeitnehmer wegen der Religion ermöglicht. Neben der Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf kirchliche Dienstverhältnisse wird unter Heranziehung des Vertrags von Lissabon der Frage nachgegangen, ob und inwieweit das kirchliche Arbeitsrecht deutscher Prägung durch das Gemeinschaftsrecht gewährleistet wird. Ausgehend von theologischen Lehren untersucht der Autor die Vereinbarkeit von kirchlichen Loyalitätsanforderungen mit den gesetzlichen Vorgaben. Hierbei wird rechtsvergleichend auf die Unterschiede der evangelischen und katholischen Kirche eingegangen.
Autorenportrait
Andreas Schoenauer, geboren 1979 in Pegnitz; Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg; Erstes juristisches Staatsexamen 2006; Wirtschaftsmediator 2006; Rechtsreferendariat in Regensburg und Bukarest; Zweites juristisches Staatsexamen 2008; Promotion 2010; seit 2010 Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei in Nürnberg.
Inhalt
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