Beschreibung
Die Arbeit zeigt mit den Mitteln der Rechtsvergleichung Wege zum besseren Verständnis des Phänomens «Rechtsmissbrauch», indem sie theoretisch und praxisorientiert die allgemeinen Schranken solchen missbilligten Verhaltens der Prozessparteien im deutschen und französischen Zivilprozess untersucht. Nach einer Funktionsbestimmung der gesuchten «allgemeinen Rechtsmissbrauchsschranke» werden die in Betracht kommenden nationalen Rechtsinstitute zunächst innerhalb ihrer jeweiligen Dogmatik rechtsvergleichend analysiert und an den Kategorien der Zweckmäßigkeit und Effektivität gemessen. Das so gewonnene Zwischenergebnis wird sodann einer kritischen Gegenprüfung in einer Reihe von Beispielsfällen der Praxis unterzogen. Auf diese Weise eröffnet sich im Ergebnis ein Blick hinter das systemverhaftete herkömmliche Verständnis von einer Konkordanz der Rechtsmissbrauchsschranken in den beiden Rechtsordnungen, der
im europäischen Kontext systembildend wirken könnte.
Autorenportrait
Die Autorin: Dagmar Holthausen, Jahrgang 1968; Studium der Rechtswissenschaften und Europäischen Rechtspraxis in Hannover und Rouen (Frankreich); 1994 Erste juristische Staatsprüfung sowie Erlangung des akademischen Grades eines Magister Legum Europae; 1997 Zweite juristische Staatsprüfung. Tätig u. a. als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hannover, seit 1999 als Syndikusanwältin.
Inhalt
Umsetzung einer allgemeinen Rechtsmissbrauchsschranke im deutschen und französischen Urteilsverfahren –
Konkretisierung und Rechtsfolgen des Grundsatzes von Treu und Glauben sowie der Lehre vom
und
– Rechtsvergleichende Betrachtungen zu den allgemeinen Rechtsmissbrauchsschranken –
Vergleich typischer praktischer Beispielsfälle der Beschränkung rechtsmissbräuchlicher Befugnisausübung.