Beschreibung
Die durch die Strafvollstreckungskammern auszusprechende Erledigungserklärung wird als Entlassungsmethode aus einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB in dogmatischer als auch in empirischer Hinsicht eingehend untersucht. Einzelne Ursachen, die einer Erledigung zugrunde liegen können, werden anhand von vier Beispielen (Fälle 1-4) dargestellt. Die Arbeit befasst sich insbesondere mit dem Konflikt der
materiellen Rechtskraft in der Fallkonstellation 1, die Fehleinweisungen betreffen. Für diese Fälle wird in dem Wiederaufnahmeverfahren ein Lösungsweg gesucht. Darüber hinaus enthält die Arbeit grundsätzliche Rechtskraftfragen für das Strafvollstreckungsverfahren im Maßregelrecht. Mehrere Gesetzesvorschläge betten die Erledigungserklärung für die zulässigen Fallkonstellationen (Fälle 2-3) in das Gesamtsystem Maßregelrecht ein.
Autorenportrait
Die Autorin: Sabine Bechtoldt wurde 1975 in Bad Kreuznach geboren. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes. Erstes juristisches Staatsexamen 1999. Promotion 2002.
Inhalt
: Die Erledigungserklärung im Gesamtsystem der Entlassungsmethoden aus einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB – Die Erledigungserklärung und der erreichte Maßregelzweck – Überprüfung der praktischen Relevanz der Erledigungserklärung – Dogmatische Bedenken gegen die Erledigungserklärung – «Wiederaufnahme» des Urteils des Erkenntnisgerichts bei Fehleinweisungen in den Maßregelvollzug des § 63 StGB – «Wiederaufnahme» des die Maßregel erledigenden Beschlusses der Strafvollstreckungskammer.