Beschreibung
Verwaltungsakte werden oftmals nicht unmittelbar auf Grund eines Gesetzes, sondern in Vollzug eines verwaltungs- oder sozialgerichtlichen Verpflichtungsurteils, eines öffentlich-rechtlichen Vertrages oder einer sonstigen nichtnormativen Einzelfallregelung erlassen. Die Anwendung der den Verwaltungsakt betreffenden Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Sozialgesetzbuchs - Zehntes Buch - auf derartige Ausführungsbescheide wirft zahlreiche besondere Probleme auf.
Autorenportrait
Der Autor: Uwe Heilemann wurde 1960 in Ludwigshafen am Rhein geboren. Von 1980 bis 1985 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim. 1985 Erste juristische Staatsprüfung. Danach juristischer Vorbereitungsdienst, Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Mannheim und Ergänzungsstudium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. 1988 Zweite juristische Staatsprüfung. Seit 1989 Beamter bei der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz. Veröffentlichungen zu familien- und sozialrechtlichen Themen.