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Kassenärztliche Vereinigungen und Ärztekammern im Europäischen Kartellrecht

Die ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften als verbotene Kartelle auf dem Markt für ambulante ärztliche Leistungen?

Erschienen am 13.01.2011
CHF 80,30
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783631613849
Sprache: Deutsch
Umfang: 270
Format (T/L/B): 21.0 x 14.0 cm

Beschreibung

In Deutschland ist im Zusammenhang mit den Ärztekammern und den Kassenärztlichen Vereinigungen in den letzten Jahren zunehmend der Vorwurf erhoben worden, die öffentlich-rechtlichen Körperschaften der Ärzte fungierten als Kartelle, durch welche die niedergelassenen Ärzte einen Mechanismus zur Erreichung ihrer Einkommensziele geschaffen hätten und sich durch restriktive Zugangskontrolle und Beschränkung des Leistungswettbewerbs zum Nachteil der Patienten vor Konkurrenz schützten. Der Autor beschäftigt sich vor diesem Hintergrund mit dem Verhältnis der Selbstverwaltungskörperschaften der deutschen Ärzte zum europäischen Kartellrecht. Im Kern geht es um die Frage, ob und in welchen Fällen Kammern, Kassenärztliche Vereinigungen und gegebenenfalls Korporationen, an denen sie beteiligt sind, als verbotene Kartelle im Sinne des Art. 101 AEUV (ex-Artikel 81 EG) handeln.

Inhalt

Inhalt: Ärztliche Berufstätigkeit und Leistungserbringung im deutschen Gesundheitsmarkt – Rolle der ärztlichen und vertragsärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften für die ärztliche Leistungserbringung – Markt- und Wettbewerbssituation auf dem Markt für ambulante ärztliche Leistungen – Verhältnis des europäischen Kartellrechts zum nationalen Sozial- und Gesundheitsrecht – Kartellrechtlich relevante Verhaltenskoordinationen durch Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen – Die Anwendung des europäischen Kartellverbots auf ausgewählte Tätigkeiten der Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und der Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung – Berufsrechtliche Werbebeschränkungen – Analogempfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) – Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses – Festsetzungen von Punktwerten im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gemäß § 87 Abs. 2 SGB V durch den Bewertungsausschuss.

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