Beschreibung
Das Wasserrecht in Bayern ist dadurch geprägt, dass neben den bundesrechtlichen Vorschriften Landesrecht anzuwenden ist: ergänzend, ausfüllend, erläuternd oder originär. Neu ist die durch das Grundgesetz eingeräumte Möglichkeit der Abweichungsgesetzgebung der Länder. Abweichend vom Grundsatz 'Bundesrecht bricht Landesrecht' legt sie einen Anwendungsvorrang des Landesrechts vor dem Bundesrecht fest. Demgegenüber bestehen abweichungsfeste Regelungsbereiche des Wasserhaushaltsrechts. Dort kommt Bundesgesetzgebung eine Verdrängungskompetenz gegenüber dem Landesrecht zu. Zudem sind die zwingenden europarechtlichen Vorgaben zu beachten. Diese komplexe Rechtslage macht die sichere Anwendung wasserrechtlicher Vorschriften nicht leicht. Dem Rechtsanwender wird in jedem Einzelfall die Prüfung des jeweils zur Anwendung kommenden Rechts abverlangt. Mit der Textsynopse von Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Bayerischem Wassergesetz (BayWG) erhält der Anwender einen sofortigen Überblick über das jeweils anzuwendende Bundes- und Landeswasserrecht. Besondere Hervorhebungen verdeutlichen die Vorschriften des WHG, die aufgrund der Abweichungsgesetzgebung wegen des Anwendungsvorrangs der Regelung des BayWG zurücktreten. Über jeweils zugeordnete Zitate der ebenfalls abgedruckten Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Wasserrechts (VVWas) wird ein Gesamtüberblick über die anzuwendenden wasserrechtlichen Regelungen verschafft. Anmerkungen in den Fußnoten erläutern das jeweilige Verhältnis der bundes- und landesgesetzlichen Regelungsnorm und geben weiterführende Hinweise.
Inhalt
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