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Finanzkontrolle. Analyse einer Haushaltsstelle im Rahmen der Haushaltsrechnung 2

Bod
Erschienen am 01.05.2024, Auflage: 1. Auflage
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783389026779
Sprache: Deutsch
Umfang: 16

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Ausarbeitung ist so aufgebaut, dass zunächst ein komprimierter Überblick über die Haushaltssystematik verschafft wird. Anschließend erfolgt die systematische Verortung der ausgewählten Haushaltsstelle und der Vorstellung der betreffenden Behörde. Darauf folgt die eigentliche Analyse der Haushaltsstelle, womit exemplarisch ein kleiner Teil der Haushaltsrechnung 2022, also der 4. Phase des Haushaltskreislaufes, dargestellt wird. Das föderale System der Bundesrepublik Deutschland und seinen Ländern aus Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG), spiegelt sich auch auf die Finanzverfassung der Artikel 104a bis 115 GG wieder. Art. 109 GG legt fest, dass der Bund und seine Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig sind. Dies erfolgt unter Beachtung der allgemeinen Lastentragungsregel, die besagt, dass die Ausgaben von Bund und Länder gesondert getragen werden und zwar danach, wer die Verwaltungskompetenz innehat, sog. Konnexitätsprinzip oder auch Prinzip der Vollzugskausalität (Art. 104a Abs. 1 GG). Gemäß der Art. 110 bis 115 GG, also den Regelungen für den Bund, beginnt der Haushaltskreis-lauf mit der Aufstellung des Haushaltsplans als Phase 1. Anschließend erfolgt die Feststellung, also die Gesetzgebung in Phase 2. Die 3. Phase ist die Ausführung des Haushaltsplans durch die Exekutive. Den Abschluss des Haushaltskreislaufes bildet die Kontrolle durch den Bundesrechnungshof nach Art. 114 Abs. 2 GG in Verbindung mit § 88 Abs. 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) als Phase 4, die am Ende dazu dient, die Bundesregierung zu entlasten (Art. 114 Abs. 1 GG). In dieser 4. Phase findet eine umfassende Prüfung der Rechnungslegung (§ 80 BHO), also dem Soll-Ist-Vergleich, statt. Hierzu werden nach § 81 Abs. 1 BHO alle Einnahmen und alle Aus-gaben der gesamten Haushaltsstellen aller Einzelpläne des abgelaufenen Haushaltsjahres den Sollansätzen des Haushaltsplans gegenübergestellt. Auch wird beispielsweise die Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorschriften, die Zweck-Mittel-Relation hin-sichtlich des Sparsamkeitsgrundsatzes und eine Zielerreichungskontrolle durchgeführt. Ziel dieser Phase ist die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des ordnungsgemäßen Gesamthandelns der Verwaltung bei der Haushaltsausführung, um der parlamentarische Etathoheit gerecht zu werden.

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