Beschreibung
Eine juristische Methodenlehre kann im 21. Jahrhundert nicht auf das nationale Recht beschränkt bleiben. Günter Hager analysiert deshalb die Rechtsmethoden in Europa vor dem Hintergrund eines gemeinsamen geistesgeschichtlichen Erbes. Im Mittelpunkt stehen die Interpretation von Gesetzen, die Anwendung von case law sowie die richterliche Rechtsfortbildung. Der Autor entfaltet die heute in Europa praktizierten Interpretationsmethoden sowie die Grundregeln des case law in ihrer historischen Genese. Hierbei zeigt sich die Antinomie zwischen richterlicher Bindung und richterlicher Freiheit. An zentralen Urteilen aus dem deutschen, französischen und englischen Recht entwickelt der Autor die Prinzipien der Rechtsfortbildung. Er zeigt dabei, dass sich Rechtsfortbildung in der Realität bewähren und mit dem Rechtssystem harmonieren muss. Darüber hinaus widmet er sich den methodischen Einflüssen der Grund- und Menschenrechte sowie des Europarechts, die den richterlichen Entscheidungsspielraum weiter ausgedehnt haben. Erwägungen zu einer Theorie der Rechtsfindung schließen die Studie ab. Hier ist die zentrale Frage, wie die wachsende Macht der Gerichte limitiert und brauchbare Ergebnisse gesichert werden können. Die These des Autors ist, dass objektive Metaregeln nicht weiterhelfen. Die Wahrung und Fortentwicklung des Rechts wurzeln vielmehr in der Persönlichkeit des Richters. Dieser muss zum einen über die Tugend der juristischen Selbstbescheidung verfügen und zum anderen über die Fähigkeit, die Rechtsfindung in einem dialektischen Prozess auf ihren letzten, zureichenden Grund stützen zu können.
Autorenportrait
(1943-2017) Studium der Rechtswissenschaften in München und Freiburg; 1974 Promotion und 1978 Habilitation in Freiburg; 1980 Professor an der Universität Marburg; 1992 Professor an der Universität Jena; 1995 Professor an der Universität Freiburg; 2001 Direktor des Instituts für Ausländisches und Internationales Privatrecht Abt. I an der Universität Freiburg; seit 2011 im Ruhestand.