Beschreibung
Zuweilen hat jemand das Bedürfnis, einen Vertrag verbindlich abzuschliessen, möchte sich jedoch die nachträgliche Lösung von diesem vorbehalten. Wird der Rücktritt in das Belieben der berechtigten Partei gestellt, spricht man von einem Reurecht. Wenn vom Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht wird, ist der Gegenpartei regelmässig eine Entschädigung geschuldet, das sogenannte Reugeld. Bei Grundstückverträgen sind entsprechende Abreden häufig anzutreffen, doch findet man sie auch in verschiedenen anderen Bereichen. Die vorliegende St. Galler Dissertation bietet eine umfassende Darstellung über vertraglich vereinbarte Reurechte und Reugelder. Nach einer Darstellung der rechtlichen Grundlagen und der Abgrenzung von verwandten Instituten, wie etwa von Konventionalstrafabreden, werden die Vertragsklauseln, in welchen Reurecht und Reugeld vereinbart werden (sog. Reuklauseln), eingehend beleuchtet. Ausgegangen wird hierbei vom Abschluss der Reuklauseln und den dafür zu beachtenden Gültigkeitsvoraussetzungen. In einem nächsten Schritt werden die Ausübung des Reurechts bzw. der Verzicht auf dieselbe erläutert und schliesslich die Rechtslage nach der Ausübung bzw. Nichtausübung geschildert. In diesem Rahmen kommen auch wichtige und umstrittene Einzelfragen zur Sprache, wie etwa die Frage nach einer fingierten Ausübung des Reurechts oder die Frage nach einer nachträglichen Anpassung der Reugeldhöhe durch das Gericht.