Beschreibung
Das Insolvenzplanverfahren gewann seit seiner Einführung im Rahmen der Insolvenzordnung im Jahre 1999 nur langsam an Bedeutung. Hintergrund war auch die Unvorhersehbarkeit des Verfahrensablaufs aufgrund seiner Rechtsmittellastigkeit. Durch das ESUG wurde diese maßgeblich beschnitten und weitere Maßnahmen ergriffen, um das Verfahren attraktiver zu gestalten. Die Arbeit untersucht nun diesen neu ausgestalteten Minderheitenschutz, um zu prüfen, ob dem Gesetzgeber der Ausgleich zwischen verfassungsrechtlich verbürgten Forderungsrechten der Gläubiger und der Möglichkeit einer Unternehmenssanierung gelungen ist. Dabei wird ein verfassungsrechtlicher Mindestschutz in verfahrensrechtlicher und materieller Hinsicht ermittelt und zugleich die praktische Möglichkeit des Schutzes thematisiert, um diesen ins Verhältnis zu den berechtigten Wünschen nach der Vorhersehbarkeit des Verfahrens zu setzen. Die Arbeit schließt mit konkreten Gesetzesänderungsvorschlägen.
Autorenportrait
Constantin Alexander Wegener studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Göttingen und schloss sein Studium 2014 ab. Im Anschluss widmete er sich seiner Dissertation 'Minderheitenschutz im Insolvenzplanverfahren'. Während seiner Promotionsphase arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht von Herrn Professor Dr. Joachim Münch an der Universität zu Göttingen. Seit Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung arbeitet er als Rechtsanwalt in einer international tätigen deutschen Anwaltssozietät mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht.
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