Beschreibung
Gegenstand der Arbeit ist die Herleitung von Beweisverboten aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dazu werden dessen Urteile mit Bezug zur Beweiserhebung und Beweisverwertung systematisch analysiert, die generalisierungsfähigen Aussagen herausgearbeitet und methodisch in die deutsche Dogmatik eingepasst. Die untersuchten Themenbereiche betreffen die Befragung und körperliche Untersuchung des Beschuldigten ebenso wie die verdeckten Ermittlungsmaßnahmen, die Durchsuchung und Beschlagnahme sowie den Zeugenbeweis und die Akteneinsicht. Weiterhin wird die Konsistenz des deutschen Rechts mit den konventionsrechtlichen Vorgaben überprüft und dargelegt, dass in einigen Fällen Anpassungsbedarf besteht.
Autorenportrait
Die Autorin: Vera Warnking, geboren 1980 in Sögel; Studium der Rechtswissenschaft in Trier und Lancaster (UK); fachspezifische Fremdsprachenausbildung im anglo-amerikanischen Recht; 2005 Erstes juristisches Staatsexamen; bis 2007 Promotionsstudium an der Universität Trier; seit 2007 Juristischer Vorbereitungsdienst in Lüneburg; Promotion 2008.
Inhalt
: Ableitbarkeit von Beweisverboten aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – Konventionsmäßigkeit des deutschen Rechts – Vernehmung (Folter, Aussagezwang, Schweigerecht, Verteidigerzugang) – Körperliche Untersuchung und erkennungsdienstliche Behandlung (Brechmittelvergabe, Stimmprobe, Gegenüberstellung) – Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen (Telefon- und Wohnraumüberwachung, verdeckte Ermittler, Lockspitzel) – Durchsuchung – Beschlagnahme – Zeugenbeweis – Akteneinsicht.