Beschreibung
Gegenstand dieser Arbeit ist eine Erörterung der Haftung des Architekten unter Berücksichtigung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes. Daneben werden die Berufsbezeichnung des Architekten, dessen Aufgaben, Pflichten und Überwachungsbereiche, die Leistungsbilder der HOAI und die Bauschadensituation dargestellt. Im Anschluss werden die in der Architektenhaftpflichtversicherung üblichen Deckungssummenbeschränkungen und Risikoausschlüsse im Hinblick auf das GdV-Modell kritisch untersucht. Im Vordergrund steht dabei die Serienschadenklausel bei Verklammerung von Verstößen, die i.S.d. §§ 305 ff. BGB als unwirksam erachtet wird. Daneben werden Risikoausschlüsse unter Beachtung hierzu bekannter und neuer Rechtsprechung ebenso einer rechtlichen Überprüfung und Erläuterung unterzogen.
Autorenportrait
Der Autor: Dr. Frank-Hartmut Vogelsang, geboren 1962 in Lüneburg; Studium der Rechtswissenschaft in Gießen, Göttingen und Hamburg; Referendariat in Hamburg; Große juristische Staatsprüfung im Dezember 1994 in Hamburg; Syndikusanwalt einer börsennotierten Leasinggesellschaft und anschließend eines Rechenzentrums in Hamburg; seit 2003 selbständiger Rechtsanwalt in Kooperation mit Notariat in Ahrensburg bei Hamburg mit Schwerpunkten im Wirtschafts- und Vertragsrecht.
Inhalt
: Die Haftung des Architekten nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz – Architektenrisiko – Bauschäden – Leistungspflichten des Architekten – Schadensersatzansprüche gegenüber Architekten – Die Berufshaftpflichtversicherung des Architekten – Begrenzung des Versicherungsschutzes – Überraschende und mehrdeutige Klauseln – Inhaltskontrolle.