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Arbeitszeitschutzrechtliche Bewertung der Intensität von Arbeitsleistungen unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zum Bereitschaftsdienst

Erschienen am 30.06.2006
CHF 49,80
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783866280823
Sprache: Deutsch
Umfang: 240
Format (T/L/B): 21.0 x 14.0 cm
Auflage: 1., Aufl.

Beschreibung

Die Arbeit beinhaltet eine bislang im Arbeitszeitrecht nicht aufzufindende begriffliche Klarstellung über die Dimension der Arbeitsintensität sowie eine detaillierte Untersuchung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) über die Frage, inwieweit dessen Vorschriften die Arbeitsintensität berücksichtigen. Darüber hinaus findet eine ausführliche Auseinandersetzung mit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes in den Rechtssachen Simap, Jäger und Dellas zur arbeitszeitrechtlichen Bewertung des Bereitschaftsdienstes statt. Die Arbeit fasst die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben und Argumente für die Zuordnung des Bereitschaftsdienstes zur Arbeitszeit zusammen und untermauert auf diesem Weg die im Tarifrecht geführten Diskussionen über einen angemessenen Gesundheitsschutz angestellter Krankenhausärzte. Aus Untersuchungen auf europäischer und nationaler Ebene über die Arbeitsbelastungen der Erwerbsbevölkerung geht das alarmierende Ergebnis hervor, dass belastende Arbeitssituationen mit den verschiedensten Erscheinungsformen der Arbeitsintensität etwa durch Termin- und Zeitdruck oder Erfüllung präziser Qualitätsstandards weit verbreitet sind und massive Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer entfalten. Vor diesem Hintergrund zeigt die Arbeit verschiedene Lösungsansätze auf, mit deren Hilfe Arbeitssituationen mit spezifisch hoher Arbeitsintensität im Rahmen der betrieblichen Arbeitszeitorganisation an das menschliche Leistungsvermögen angepasst werden können. Die Thematik nimmt durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wieder richtig Fahrt auf. Alle Arbeitgeber sind nämlich verpflichtet, sämtliche Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen, nicht nur die Überstunden und Nachtarbeit. Damit stellt sich die Frage - insbesondere in der durch Corona ausgeweiteten Homeofficearbeit - was ist Arbeit und was nicht. Die Autorin beschäftigt sich mit diesem Thema, wenn auch mit Blick auf ein anderes Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

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