Beschreibung
Die Arbeit ist ein weiterer Mosaikstein bei der gründlichen Aufarbeitung der durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschaffenen Rechtslage. Der Verfasser untersucht die bislang weniger beleuchteten kollektiven Bezüge des AGG, die insbesondere dem Betriebsrat eine zentrale Rolle bei der Verhinderung von diskriminierendem Verhalten zuweisen. Es wird praxisnah herausgearbeitet, welche verbesserten Möglichkeiten zur Durchsetzung der Gleichbehandlung im Betrieb nach Verabschiedung des Gesetzes bestehen und inwieweit der Betriebsrat sich dieser als Instrument bedienen kann. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet dabei die Untersuchung von § 17 Abs. 2 AGG, dessen zahlreiche Streitfragen einer Lösung zugeführt werden. Daran schließt sich eine Untersuchung möglicher Beteiligungsrechte im Rahmen der kollektivbezogenen Normen des AGG an, bevor in einem letzten Schritt die Auswirkungen des AGG auf das Betriebsverfassungsrecht ausführlich analysiert werden.
Autorenportrait
Der Autor: Manuel Schwering wurde 1980 in Münster geboren. Er studierte ab 2001 Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und legte Anfang 2007 vor dem Justizprüfungsamt in Köln das Erste juristische Staatsexamen ab. Ab Mitte 2007 war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn tätig. Seit Mitte 2009 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Bonn.
Inhalt
Diskriminierungsschutz vor Inkrafttreten des AGG – Die Vorschriften des AGG – Rechte des Betriebsrates nach § 17 AGG – Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch gem. § 17 Abs. 2 AGG – Kollektiver Bezug – Grober Verstoß – Vorschriften mit kollektivrechtlichem Bezug – Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG – Auswirkungen des AGG auf die betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten und Rechte des Betriebsrates. Inhaltsverzeichnis