Beschreibung
Untersuchungsgegenstand dieser Zürcher Dissertation sind die finanziellen Zuwendungen, welche die Banken als Vertriebsträger von Finanzprodukten erhalten. Die Untersuchung widmet sich hauptsächlich den finanziellen Zuwendungen, die beim Vertrieb von Anlagefonds im Vermögensverwaltungsgeschäft fliessen. Es werden die in der Praxis entrichteten Vertriebsentschädigungen bei kollektiven Kapitalanlagen aus zivil- und öffentlich-rechtlicher Sicht beleuchtet. Mitunter werden auch einzelne Aspekte beim Vertrieb von strukturierten Produkten erläutert. Die Vertriebsvergütungen werden aus rechtlicher Sicht systematisch und unter besonderer Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Erwägungen im vielbeachteten Grundsatzurteil BGE 132 III 460 vom 22. März 2006 untersucht. Der Schwerpunkt liegt auf den öffentlich- und privatrechtlichen Anspruchsgrundlagen der Kunden gegenüber den als Vertriebsträgern auftretenden Banken. Einerseits werden die in der juristischen Lehre ungeklärten oder strittigen Punkte, welche sich in den vergangenen vier Jahren herauskristallisiert haben aufgezeigt und beurteilt. Es wird dabei insbesondere die Frage geklärt, ob Vertriebsentschädigungen an Banken als Retrozessionen im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu qualifizieren sind. Andererseits vermittelt die Dissertation einen umfassenden Überblick über die vertretenen Lehrmeinungen und berücksichtigt dabei die neusten Entwicklungen auf gesetzgeberischer und aufsichtsrechtlicher Seite. Wegen der herausragenden Bedeutung des Auftragsrechts in der Vermögensverwaltung bildet die auftragsrechtliche Norm zur Rechenschaftsablegung des schweizerischen Obligationenrechts gemäss Art. 400 OR den Kern der Dissertation. Weiter wird untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kunden auf einen ihnen zustehenden Herausgabeanspruch verzichten können. Ausserdem werden Vertriebsentschädigungen innerhalb eines Konzerns wegen der grossen Bedeutung in der Bankpraxis einer besonderen Analyse unterzogen.