Beschreibung
Im Alltag, so beispielsweise im Straßenverkehr, finden immer mehr Zeichen und Bilder anstelle schriftlicher Erklärungen Anwendung. Die Arbeit untersucht, inwiefern diese Zeichen strafrechtlichen Schutz über § 267 StGB genießen. Sie befaßt sich intensiv mit der Frage, welche Zeichengruppen die drei Urkundenmerkmale Perpetuierungs-, Beweis- und Garantiefunktion erfüllen und damit als Beweiszeichen - im Gegensatz zu den Kennzeichen - Urkunden darstellen.
Autorenportrait
Die Autorin: Sandra Obermair wurde 1971 in Marktoberdorf geboren. Sie studierte von 1990 bis 1995 Rechtswissenschaften in München. Das zweite Staatsexamen legte sie 1997 in München ab. Seit 1998 arbeitet sie im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Geschichte des Urkundenbegriffs – Schutzgut der Urkundenfälschung – Urkundenmerkmale – Die Beweiszeichenproblematik – Das Schriftformerfordernis im deutschen Strafgesetzbuch und anderen deutschsprachigen Strafgesetzen – Die terminologische Abgrenzung der Beweiszeichen von den Kennzeichen – Topoi zur Abgrenzung der Beweiszeichen von den Kennzeichen – Fallgruppen.