Beschreibung
Die Vormerkung stellt eines der zentralen Sicherungsinstrumente des BGB dar. Die Abwicklung von Grundstücksgeschäften findet selten ohne Vormerkung statt. Ihr praktischer Anwendungsbereich hat sich gerade in den letzten Jahren noch einmal besonders durch die immer wichtiger werdende Absicherung von Nutzungsrechten an Standorten alternativer Energiegewinnung erweitert. Alte Fragen nach der (Wieder-) Verwendbarkeit bestehender Eintragungsvermerke, dem Umfang gesicherter Ansprüche und der Versteigerungs- und Insolvenzfestigkeit erscheinen so im neuen Licht. Neben die Austauschsicherung tritt die Dauersicherung. Die Vormerkung befindet sich aufgrund ihrer Konstruktion an der Schnittstelle zwischen dem Liegenschaftsrecht und dem Schuldrecht - ein Gelenk, das entsprechend immer neuen Belastungen ausgesetzt ist. Mit der Neubearbeitung ist die Vormerkung in einen eigenen Band gerückt, um ihrer Sonderstellung in der Systematik des 3. Buches gerecht zu werden.