Beschreibung
Die Untersuchung beschäftigt sich mit den strukturellen Unterschieden in der gesetzlichen Regelung der Form im deutschen und im italienischen Recht am Beispiel ausgewählter Rechtsgeschäfte wie etwa dem Grundstückskaufvertrag oder der Bürgschaft. Diese Thematik ist nicht zuletzt aufgrund europäischer Vorgaben in Bewegung geraten, so dass die rechtsvergleichende Überprüfung insbesondere unterschiedlicher Sanktionsmechanismen bei Formmängeln vertraglicher Abreden geradezu herausgefordert wird. In diesem Zusammenhang werden die gesetzlichen Formen auch unter Beteiligung öffentlicher Stellen behandelt und Bezüge zum Kreditsicherungsrecht, zur Drittwirksamkeit von Rechten und zu Publizitätserfordernissen hergestellt. Im Ergebnis plädiert die Autorin für eine flexiblere Gestaltung der Sanktionierung von Formmängeln im deutschen Recht. Gleichzeitig wird hinsichtlich der Formfragen auch die Umsetzung der Signaturrichtlinie in Deutschland und Italien diskutiert.
Autorenportrait
Die Auorin: Carolin Kühne wurde 1969 in Frankfurt am Main geboren. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn, Saarbrücken, Turin, Warwick und Lille und Referendariat in Saarbrücken, Speyer und Rom war sie ein Jahr als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Europäisches Zivilrecht von Professor Filippo Ranieri in Saarbrücken tätig. Zugleich arbeitete sie an ihrer von Professor Michael Martinek betreuten Dissertation. Anschließend war sie zwei Jahre bei der Absatzfinanzierungsgesellschaft der Deutschen Bank beschäftigt. Seitdem arbeitet sie als Syndikusanwältin in der Rechtsabteilung der Westdeutschen Landesbank Girozentrale in Düsseldorf.