Beschreibung
Die Bundeswehr ist keine vierte Macht im Gefüge des Grundgesetzes und das moderne Völkerrecht ist nicht mehr das von vor 1945. Für moderne Auslandseinsätze unter internationaler Führung stellen sich alte Haftungsfragen neu. In dieser Arbeit geht es um die Frage, inwieweit das Grundgesetz selbst zu einer Haftung gegenüber dem einzelnen Kriegsgeschädigten verpflichtet. Der Autor widerlegt die überkommene These der Suspension der Amtshaftung durch das Kriegsrecht. Daneben legt er dar, dass das heutige ius in bello unmittelbar anwendbare individualschützende Primärnormen enthält. In einem dritten Schritt werden die Wechselwirkungen zwischen diesen Erkenntnissen analysiert. Am Ende steht eine Stellungnahme zur Praktikabilität des gegenwärtigen Rechtszustandes.
Autorenportrait
Armin Huhn, geboren 1982 in Freiburg im Breisgau; Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz und Freiburg im Breisgau, währenddessen u. a. tätig am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht; 2002/03 Auslandssemester an der University of Melbourne; Lantos Fellow im U.S.-Kongress 2005; 2007 Staatsexamen; promotionsbegleitend Wissenschaftlicher Mitarbeiter in internationaler Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main; zuletzt Rechtsreferendar am LG Frankfurt am Main.
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