Beschreibung
Obwohl die Frage nach einer praktikableren Ausgestaltung des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen keineswegs neu ist – beispielsweise datieren einschlägige Vorlagebeschlüsse an das BVerfG auf die Jahre 1985 und 1988 –, hat sie nach wie vor nichts von ihrer Brisanz eingebüßt. Anlass zur Beschäftigung mit dem Schwerbehindertenrecht geben neben den zuletzt in Kraft getretenen gesetzlichen Neuerungen der §§ 90 Abs. 2a und 84 SGB IX vor allem aktuelle Entwicklungen in der literarischen Debatte um den Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen. Die Autorin untersucht, wie der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen nach dem gegenwärtigen Rechtszustand in den §§ 85 bis 92 SGB IX ausgestaltet ist, wie begründet die vor allem aufgrund der innewohnenden verfahrensrechtlichen Problematik geäußerte Kritik ist und ob die Gesamtschau der Problemstellungen den Ruf nach einer Reform rechtfertigt.
Autorenportrait
Tanja Hiebert wurde 1981 in Olpe geboren. Nach Beendigung des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln absolvierte sie das Referendariat in Köln und Los Angeles (USA). Heute ist sie Rechtsanwältin bei einer der größten wirtschaftsberatenden Sozietäten Deutschlands in Köln im Bereich Arbeitsrecht.
Inhalt
Inhalt: Gesetzliche Rahmenbedingungen der §§ 85 bis 92 SGB IX – Auslegung der umstrittenen Regelung des § 90 Abs. 2a SGB IX – Rechtschutzsystem – Doppelte Rechtswegzuständigkeit – Problematik der Sondervorschrift des § 4 S. 4 KSchG – Bedeutung des § 84 SGB IX: Kündigungsschutzrechtliche Implikationen, Einfluss auf den Beschäftigungsanspruch nach § 81 Abs. 4 SGB IX und Bedeutung für das Zustimmungsverfahren gemäß §§ 85 ff. SGB IX – Reformbedürftigkeit des Sonderkündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen – Überlange Verfahrensdauer wegen des doppelgleisigen Rechtsweges – Beschäftigungspolitische Auswirkungen – Rechtspolitischer Handlungsbedarf. Inhaltsverzeichnis