Beschreibung
Die Arbeit behandelt die neuen, vereinheitlichten Kollisionsnormen der EU-Erbrechtsverordnung. Im Mittelpunkt stehen dabei die inhaltlichen Neuerungen aus deutscher Sicht, insbesondere die Einführung des gewöhnlichen Aufenthalts als primäres Anknüpfungsmoment sowie die Schaffung einer erbrechtlichen Rechtswahl.
Autorenportrait
Marion Greeske studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz, anschließend war sie im Bereich Forderungsmanagement in einem Unternehmen der Finanz- und Versicherungswirtschaft in München tätig.
Inhalt
Inhalt: Gewöhnlicher Aufenthalt als primäres Anknüpfungsmoment im Internationalen Erbrecht – Erbrechtliche Rechtswahl – Renvoi – Ordre public – Abstimmung Erb- und Güterrechtsstatut.