Beschreibung
Das Reichstierschutzgesetz des nationalsozialistischen Deutschlands vom 24. November 1933 ist das erste Tierschutzgesetz, das für das gesamte Reichsgebiet verbindlich war und ausführliche verwaltungsrechtliche Vorschriften beinhaltete. Es galt als sehr fortschrittlich und Vorbild auch im Ausland; eine wesentliche Neuverfassung erfuhr es erst mit dem Tierschutzgesetz vom 24. Juli 1972. Das Reichstierschutzgesetz war politisch zielgerichtet und sollte dem Regime in der Öffentlichkeit eine 'humane Note' verleihen. Gleichzeitig wurde 'der Jude' als Tierquäler verleumdet und vom 'tierlieben Deutschen' abgegrenzt. Diese Studie beschäftigt sich nicht nur umfassend mit der Entwicklung in der Tierschutzgesetzgebung, sondern auch mit der Gesetzgebung zum Naturschutz, mit dem Schlacht-, Forst- und Jagdrecht, mit Tierversuchen, Vogelschutz und der Behandlung von Hunden. Zudem wird auf die Landschaftsgestaltung während des Reichsautobahnbaus und in den eroberten Ostgebieten eingegangen.