Beschreibung
Die sich entwickelnde internationale Strafgerichtsbarkeit ist auf die Kooperation mit nationalen Behörden angewiesen. Von deutscher Seite ist diese Zusammenarbeit auch geprägt durch die Justizgrundrechte des Grundgesetzes. Diese Arbeit zeigt als Problem auf, dass die konkurrierende Gerichtszuständigkeit aller internationalen Strafgerichte nicht mit dem gängigen Verständnis des Prinzips des gesetzlichen Richtens aus Art. 101 GG vereinbar ist. Zur Herstellung eines Einklangs der Normen wird eine Einengung des Anwendungsbereichs des Art. 101 GG auf der Schrankenebene vorgeschlagen, welche die internationale Strafjustiz insoweit ausnimmt vom Verbot konkurrierender Zuständigkeit.
Autorenportrait
Der Autor: Denis Basak schloss sein Studium der Rechtswissenschaft im Jahr 1997 in Frankfurt am Main ab. Bis 2002 arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie des Instituts für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie in Frankfurt am Main. Bis 2004 leistete er seinen Referendardienst am OLG Frankfurt am Main und ist derzeit Assessor in einer multinationalen Kanzlei.