Beschreibung
Ein monologischer Einakter.
Das Urteil steht bereits am Anfang des Verhörs fest. Eine Urteilssuche würde sich somit erübrigen. Trotzdem entsteht ein sich dahinziehender Monolog des Richters, in dem es weniger um die Findung von Schuld und Unschuld geht, sondern um die Suche nach der Wesensart des Angeklagten. Der schweigend auf den Urteilsspruch wartet, während wie nebenbei nach dem menschlichen Sein gefragt wird.