Beschreibung
Als die Bürgerbewegung in der DDR 1989 dem autoritären Staat mit dem Sprechchor "Wir sind das Volk" die Stirn bot, ging es um Bürgerrechte wie Meinungs-, Versammlungs- und Glaubensfreiheit. Seit 2014 rufen rechte Demonstrationen "Wir sind das Volk." Trotz aller Sprachakrobatik geht es dabei aber nicht um Bürger- und Menschenrechte in einem Staat, sondern allein um eine völkische Abgrenzung gegenüber "Nicht-Deutschen" und die Anmaßung einer Alleinvertretung. Das klang 1933 ähnlich und führte nach der Machtübertragung auf die Nazis zu einer Diktatur, die Menschen- und Bürgerrechte aufhob und von ihr definierte Gegner verfolgte und ermordete. Der Volksbegriff ist also mehrdeutig und kann sowohl demokratisch als auch völkisch ausgelegt werden. Soll er daher als untauglich aussortiert werden? In "Mehrdeutigkeit des Volksbegriffs" wird diskutiert, ob damit nicht nur das Volk als Souverän eines demokratischen Staates infrage gestellt, sondern auch der Volksbegriff den Rechten zur freien Verfügung überlassen würde. Ausgehend davon beleuchten drei Beiträge unterschiedliche Facetten der Idee, die Ideale des beim Hambacher Fest 1832 ausgerufenen europäischen Völkerfrühlings neu zu erzählen und den Menschen Mut zur Gestaltung einer offenen Gesellschaft zu machen.