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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783934235014
Sprache: Deutsch
Umfang: 126
Format (T/L/B): 22.0 x 15.0 cm

Beschreibung

Inhalt: Postrecht im Wandel - Anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des neuen Postgesetzes tummeln sich einerseits fast 400 Lizenznehmer auf dem deutschen Markt für Postdienstleistungen, andererseits verteidigt die Deutsche Post AG erbittert das ihr bis Ende 2002 gewährte Briefmonopol gegen "alternative Zustelldienste". Bislang fehlt es an einer Gesamtdarstellung dieses neuen Rechtsgebiets an der Schnittstelle von Beförderungsgewerbe- und Kommunikationsrecht, obwohl seine Regelungen nicht nur für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen, sondern auch und in erster Linie für alle Privaten täglich Bedeutung erlangen. Der vorliegende Grundriß füllt damit eine Lücke. Sein Verfasser, Professor für Öffentliches Recht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der TU Chemnitz, ist durch zahlreiche Publikationen zum Postrecht bestens ausgewiesen; seit 1995 ist er als Berater zunächst des Postministeriums, später der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (REGTP) tätig. In fünf Teilen werden wesentliche Probleme des neuen Postrechts unter Berücksichtigung der EG-Vorgaben erörtert. Einleitend gibt der Autor einen Überblick über Entwicklung und Stand der Vorschriften zum Postwesen. Einen Schwerpunkt bildet Teil 2, in dem zunächst Zwecke und Ziele staatlicher Regulierung und sodann einzelne Mittel (Lizenzierung, Entgeltregulierung, Universaldienstleistungen) dargestellt werden; schließlich wird näher auf das Recht der Postwertzeichen eingegangen. Im dritten Teil werden Grundfragen der Beziehungen zwischen Staat, Unternehmen und (Post-)Kunden behandelt. Teil 4 befaßt sich näher mit zentralen Aspekten vertraulicher Kommunikation per Post (Postgeheimnis, Datenschutzprobleme). Im letzten Teil faßt der Autor Ergebnisse eines Rechtsgutachtens zusammen, welches die Abgrenzung zwischen der gesetzlichen Exklusivlizenz der Deutschen Post AG und von konkurrierenden Unternehmen erbrachten "höherwertigen" Dienstleistungen zum Gegenstand hatte.

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