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Ehe und Scheidung

Die wesentlichen Rechtsfragen für die Praxis - Eheverträge, Scheidung, Unterhalt

Erschienen am 01.09.2015
CHF 11,90
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783866511637
Sprache: Deutsch
Auflage: 1. Auflage

Beschreibung

Dieser Ratgeber für die Praxis soll für Sie, als Rechtsratsuchende(n), eine erste Anlaufstelle sein, damit Sie sich einen Überblick über die sich aus einer Ehe ergebenden Rechte und Pflichten sowie das Scheidungsrecht verschaffen können. Dabei beschränkt sich dieser Ratgeber auf die typischen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Ehe und Scheidung ergeben können. Er erläutert zunächst die Rechte und Pflichten während der Ehe, behandelt insbesondere Fragen des Namensrechts, der ehelichen Gemeinschaft und des Unterhaltsrechts. Sorge-, Umgangs- und Unterhaltspflichten gegenüber Kindern werden ebenfalls dargestellt. Der Ratgeber klärt auch über weit verbreitete Rechtsirrtümer auf, bspw. dass den Ehegatten nicht automatisch alles gemeinsam gehört, oder dass man nicht automatisch für die Schulden des anderen aufkommen muss. Auch ist es nicht richtig, dass das Führen getrennter Konten Gütertrennung bedeutet. Erbt ein Ehegatte, ist der andere auch nicht automatisch Miterbe. Kommt es zur Trennung, werden in der Praxis erneut zahlreiche Fragestellungen relevant. Dazu gehören Fragen des Getrenntlebens und des Trennungsunterhalts, die im vorliegenden Ratgeber ebenso behandelt werden. Die Scheidung markiert das Ende der Ehe. Mit ihr werden erneut zahlreiche Fragen aufgeworfen. Dazu zählen v.a. der Geschiedenenunterhalt (Ehegattenunterhalt), der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich. Auch Sorge- und Umgangsrechte in Bezug auf die (gemeinsamen) Kinder stellen die Eltern vor mitunter große Herausforderungen. Die damit verbundenen wichtigsten Rechtsfragen werden vorliegend behandelt. Bitte beachten Sie aber stets, dass es nur selten eine "allein richtige Antwort" auf eine Rechtsfrage gibt. Die folgende Darstellung basiert v.a. auf den gesetzlichen Regelungen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Eine andere, abweichende Rechtsauffassung ist gerade hinsichtlich der Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe sicherlich möglich.