Beschreibung
Inhaltsangabe:Gang der Untersuchung: Zweck der Arbeit war es, die wirtschaftliche Entwicklung Italiens bis hin zur Teilnahme an der Wirtschafts - und Währungsunion darzustellen. Nach einem Vergleich mit der Währungsunion von 1871 in einem deutschen Staatenbund ließ sich der Schluß ziehen, daß Währungsunionen ohne bestehende Staatlichkeit in der Geschichte nicht zum Erfolg führten. Nach einem kurzen Einblick in die Entstehung des Vertagswerks von Maastricht wurde verstärkt auf die bevorstehende Währungsunion eingegangen. Ausschlaggebend ist hier der Drei - Stufenplan zum Übergang in die Währungsunion. Nach einer Darstellung der Vorteile einer Wirtschafts - und Währungsunion für Europa und im Speziellen für Italien begann der eigentliche Forschungsteil der Arbeit. Zuerst erfolgte eine Analyse der im Vertrag von Maastricht vorgegebenen Konvergenzkriterien. Hier wurde die detaillierte Entwicklung der letzten vier bis sechs Jahre gezeigt. Beginnend mit dem Kriterium der Preisstabilität zeigte Italien starke Fortschritte bei der Inflationsbekämpfung, so daß eine Erfüllung dieses Kriteriums für das Jahr 1997 möglich erscheint. Die Zinssätze in Italien, im speziellen der Diskontsatz, sank bis auf 1995 kontinuierlich, ist aber immer noch auf hohem Niveau. Eine weitere Rückführung der Zinssätze ist weiterhin notwendig zur Erfüllung, des entsprechenden Konvergenzkriteriums. Die Lage der öffentlichen Haushalte verschlechterte sich bis 1994 kontinuierlich und erreichte damit ihren höchsten Wert mit einer Bruttoverschuldung von 125,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukt. Das Problem der Schuldenfalle ist bei einer 10,2 prozentigen Zinslast des Bruttoinlandsprodukt gegeben. Eine leichte Rückführung der Bruttoverschuldung 1995 und 1996 ist nur teilweise auf Einsparungen zurückzuführen, größtenteils erfolgten bilanztechnische Buchungstricks. Hier ist weiterhin dringend Handlungsbedarf nötig, zumal die Veschuldungsquote auch momentan noch 100 Prozent über dem im Konvergenzkriterium niedergelegten Wert liegt. Gleiches gilt für die jährliche Neuverschuldung, beziehungsweise das Finanzierungsdefizit. Seit der erneuten Teilnahme am Europäischen Wechselkurssystem am 24.11.1996 hat die italienische Lira ihre Talfahrt beendet. Zur Erfüllung des Kriteriums der Einhaltung der Bandbreiten des Wechselkursmechanismus muß allerdings eine spannungsfreie zweijährige Teilnahme am Europäischen Währungssystem vorangegangen sein. Eine Erfüllung dieses Kriteriums ist demzufolge []