Beschreibung
Paradigmenwechsel in der Pflege: Schnell und präzise informiert Seit 1. Januar 2017 gilt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit einhergehend die neue Begutachtungsmethode und die Einstufung in Pflegegrade treten in Kraft. Die Leistungsansprüche von Pflegebedürftigen sowie die Arbeit für alle in der Pflege oder in der Pflegeberatung Tätigen ändern sich dadurch grundlegend. Jeder Beteiligte muss sich sofort mit den Neuerungen durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) vertraut machen, um den Übergang vom alten in das neue Recht optimal zu bewältigen: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Neue Einstufungsregeln durch das Neue Begutachtungsassessment (NBA) Änderungen beim Feststellungsverfahren Überleitung der bisherigen Pflegestufen in Pflegegrade Überleitungs und Besitzstandregeln zur Wahrung der bestehenden Leistungsansprüche Ausbau der Beratungspflicht und individueller Versorgungspläne Stärkung des ambulanten Bereichs Leistungserweiterungen ab 2017 Die WALHALLA Arbeitshilfe macht es leicht, sich schnell und fundiert in die neuen Regelungen des SGB XI einzuarbeiten: Absatzgenaue Gegenüberstellung des Wortlautes zum 31.12.2015, 1.1.2016 und 1.1.2017 Optische Hervorhebung der Änderungen: Was gilt künftig? Umsetzungshinweise durch die Gesetzesbegründung zum jeweiligen Paragrafen Erläuterungen und Übersichten zum neuen Leistungsrecht