Beschreibung
Verbessert. Zukunftsfähig. Rechtssicher Das BPersVG ist 1974 in Kraft getreten. Innerhalb von 47 Jahren gab es zahlreiche gesellschaftliche und rechtliche Veränderungen, Entwicklungen und Reformen die eine Novellierung in Form eines Ablösungsgesetzes erforderlich machten. Über eine neue Struktur und Systematik soll die Verständlichkeit und Anwenderfreundlichkeit verbessert werden. Zudem kam es zu einer sprachlichen und rechtsförmlichen Überarbeitung, überholte Rechtsvorschriften wurden gestrichen sowie die aktuelle Rechtsprechung des BVerfG und BVerwG berücksichtigt. Das erleichtert die praktische Rechtsanwendung. Schwerpunkte der inhaltlichen Änderungen sind: Vermeidung personalratsloser Zeiten und Schaffung von Übergangsmandaten u. a. bei Umstrukturierungen Verbesserte und rechtssichere Nutzung digitaler Möglichkeiten in der Personalratsarbeit Zeitliche Flexibilisierung im Beteiligungsverfahren durch Fristabsprachen Schaffung neuer und Präzisierung bestehender Mitbestimmungstatbestände Aufnahme der bisher informell bestehenden Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte in das Gesetz mit eingeschränkten Befugnissen Die neue Arbeitshilfe BPersVG Novelle 2021: Das neue Personalvertretungsgesetz des Bundes hilft bei der Einarbeitung in das neue Gesetz und eignet sich hervorragend für Personalratsschulungen. Mit Hilfe der absatzgenauen Gegenüberstellung des alten und neuen Wortlauts und der optischen Hervorhebung der Änderungen ist schnell erkennbar, was künftig gilt. Orientierungshinweise zum jeweiligen Paragrafen verdeutlichen, auf welcher neuen Grundlagen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung zum Wohl der Beschäftigten stattfinden soll. Das Stichwortverzeichnis ermöglicht ein schnelles Auffinden der neuen Regelungen.
Autorenportrait
Helmuth Wolf ist seit vielen Jahren Dozent im Personalvertretungsrecht. Bundesweit schult er regelmäßig Personalräte, Personalverantwortliche sowie Wahlvorstände und verfügt so über eine umfassende Erfahrung in der täglichen Anwendung des Personalvertretungsrechts.