Beschreibung
Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) "Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Juli 2021 (GV. NRW. S. 904) geändert worden ist" Rechtsstand: Letzte berücksichtigte Änderung vom 08. Juli 2021 VwVfG NRW Ausgabe 2022 Inhalt: Teil I Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit Abschnitt 1 Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation Abschnitt 2 Amtshilfe Abschnitt 3 Europäische Verwaltungszusammenarbeit Teil II Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren Abschnitt 1 Verfahrensgrundsätze Abschnitt 2 Fristen, Termine, Wiedereinsetzung Abschnitt 3 Amtliche Beglaubigung Teil III Verwaltungsakt Abschnitt 1 Zustandekommen des Verwaltungsaktes Abschnitt 2 Bestandskraft des Verwaltungsaktes Abschnitt 3 Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes Teil IV Öffentlich-rechtlicher Vertrag Teil V Besondere Verfahrensarten Abschnitt 1 Förmliches Verwaltungsverfahren Abschnitt 1a Verfahren über eine einheitliche Stelle Abschnitt 2 Planfeststellungsverfahren Teil VI Rechtsbehelfsverfahren Teil VII Ehrenamtliche Tätigkeit, Ausschüsse Abschnitt 1 Ehrenamtliche Tätigkeit Abschnitt 2 Ausschüsse Teil VIII Schlussvorschriften Zusatz Zusatz 2
Autorenportrait
Ronny Studier, geboren 1986, hat nach seinem Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin seinen Verlag gegründet. Dieser ist auf Fach- und Sachbücher spezialisiert.