Beschreibung
Im Mittelalter war im Gebiet der späteren Grafschaft Mark ein wesentlicher Teil des Grundeigentums in Hofesverbänden organisiert: eine Anzahl von Höfen unterstand jeweils einem Schultenhof als Oberhof unter Leitung des Schulten, eines Beamten des Grundherrn. Später wurden zahlreiche große Höfe ebenfalls als Schultenhöfe bezeichnet, obwohl sie nie eine Oberhof-Funktion hatten. - Abgesehen von wenigen freien Bauern bildeten die Bauern innerhalb wie außerhalb von Hofesverbänden den Stand der Hörigen: sie waren persönlich und wirtschaftlich von ihrem Grundherrn abhängig, bis 1808 die Bauernbefreiung von Napoleon begonnen und dann von Preußen vollendet wurde. Damit wurde der Bauer persönlich frei und Eigentümer seines Hofes.
Autorenportrait
* 1931 Unna (Westfalen), Dr. rer. nat., Beruf Dipl. Chemiker, ltd. Angestellter in der Patent- und Lizenzabteilung der Hoechst AG in Frankfurt/Main. Seit der Pensionierung 1996 Recherchen in Archiven und Literatur über die Geschichte des westfälischen Bauernstandes. Bisherige Veröffentlichungen: sechs Bücher seit 2001 mit dem Schwerpunkt "Geschichte der Schultenhöfe in Westfalen, insbesondere in der ehem. Grafschaft Mark".